Kinder vergnügen sich im Pool des Campingplatzes Roan.

Reisebedingungen

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Roan Luxury Camping Holidays ist ein Handelsname von Roan Camping Holidays BV (Handelsregister-Nr. 17222764). Alle Aufenthalte werden von Roan Camping Holidays BV (im Folgenden auch „Reiseanbieter“ oder „wir“) angeboten und ausgeführt. Für Reiseverträge gilt niederländisches Recht. Bei Abschluss eines Reisevertrags kommt dieser zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter zustande und stimmen Sie automatisch der Datenschutzerklärung zu. Für unser Angebot gelten die Reisebedingungen von Roan Camping Holidays sowie die Reisebestimmungen und Buchungsbedingungen der niederländischen Organisation Algemene Nederlandse Vereniging van Reisondernemingen (Allgemeine Niederländische Vereinigung von Reiseunternehmen, kurz ANVR).


ANVR-Reisebestimmungen

Roan Camping Holidays (Handelsregister-Nr. 17222764) ist Mitglied der niederländischen Organisation Algemene Nederlandse Vereniging van Reisondernemingen (Allgemeine Niederländische Vereinigung von Reiseunternehmen, kurz ANVR). ANVR fördert die Qualität von und Information über Reisen. Für eine Mitgliedschaft gelten strenge Standards. Die Reisen auf unserer Website werden gemäß den ANVR-Reisebestimmungen (ANVR-Reisebestimmungen für Pauschalreisen oder ANVR-Buchungsbedingungen für einzelne Reiseleistungen und/oder ANVR-Bestimmungen für verbundene Reiseleistungen) angeboten, die – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – für alle Angebote auf dieser Website gelten. Hier finden Sie ein deutschsprachiges PDF der ANVR-Reisestimmungen. Während der Buchung müssen Sie den spezifischen ANVR-Reisebestimmungen zustimmen, die für Ihre Buchung gelten, d. h. den ANVR-Reisebedingungen für Pauschalreisen, den ANVR-Buchungsbedingungen für einzelne Reiseleistungen und/oder den Bestimmungen für verbundene Reiseleistungen und anderen ANVR-Informationen.

SGR-Garantiefonds
Reiseveranstalter sind nach europäischem und niederländischem Recht (gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 sowie § 513a des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.

Roan Camping Holidays (Handelsregister-Nr. 17222764) ist in den Niederlanden bei der unabhängigen Stiftung SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden) registriert. Diese Registrierung ist auf der Website der SGR überprüfbar. Die auf der Roan-Website veröffentlichten Reisen sind durch die SGR-Garantie abgedeckt (hier finden Sie eine englischsprachige Version der SGR-Garantie). Bei SGR registrierte Reiseveranstalter fallen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Garantieschutz, den SGR im Falle einer Insolvenz bietet. Die SGR-Garantie bedeutet, dass Endverbraucher im Voraus bezahlte Reisesummen erstattet bekommen, sollte der Reiseveranstalter finanziell nicht mehr in der Lage sein, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

SGR-Konsumentenbeitrag (ehemals SGR-Beitrag)
Viele Jahre war der Garantieschutz auf Urlaubsbuchungen kostenlos. Damit eine Absicherung durch den SGR-Garantiefonds auch in Zukunft gewährleistet werden kann, gilt für Reisende (Endverbraucher), die bei einem bei SGR angeschlossenen Reiseveranstalter buchen, seit dem 1. Februar 2021 eine obligatorische Selbstbeteiligung in Höhe von 10,– € pro Buchung.

Die nachfolgenden, zusätzlichen Bedingungen wurden von Roan Camping Holidays selbst festgelegt. Hinsichtlich des Inhalts dieser Artikel hat keine Konsultation zwischen ANVR und dem Consumentenbond (niederländische Verbraucherzentrale) im Rahmen der Coördinatiegroep Zelfreguleringsoverleg van de Sociaal-Economische Raad (Koordinierungsgruppe Selbstregulierung des Sozial- und Wirtschaftsrates) stattgefunden. Mit Ausnahme der in den ANVR-Reisebestimmungen erlaubten Abweichungen bleiben die ANVR-Reisebestimmungen von diesen zusätzlichen Roan-Bestimmungen unberührt und sollen nur dort ergänzt werden, wo dies in den ANVR-Reisestimmungen selbst aufgeführt ist und/oder wo dies die Position des Reisenden weiter stärkt.

Stornierungen
Im Falle einer Stornierung fallen neben den Kosten einer eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung die folgenden Stornogebühren an – auch dann, wenn nur eine Anzahlung von 99,– € geleistet wurde:
- bei Stornierung vor dem 1. Februar des Jahres, in dem Sie die Reise antreten: kostenlos. Selbstverständlich bekommen Sie bei Stornierung Ihre Anzahlung erstattet, abzüglich des obligatorischen SGR-Konsumentenbeitrags von 10,– €;
- bei Stornierung ab dem 1. Februar des Reisejahres bis 8 Wochen vor Anreise: die vereinbarte Anzahlung für Ihre Reise;
- bei Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise: 60 % des Reisepreises;
- bei Stornierung zwischen 28 Tagen und 1 Tag vor Anreise: 90 % des Reisepreises;
- bei Stornierung am Anreisetag oder später: 100 % des Reisepreises.

Bezahlung 2025 (Buchungen 2025)
Die Anzahlung für 2025 beträgt 15%, wenn Sie vor dem 31. Dezember 2024 gebucht haben. Wenn Sie im Januar oder Februar 2025 buchen, verlangen wir eine Anzahlung von 20%. Ab März 2025 beträgt die Anzahlung 25%. Wenn Sie eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, werden diese Kosten hinzugerechnet. Der Restbetrag muss spätestens 8 Wochen vor der Ankunft bei der Buchungsstelle eingehen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Buchungsstelle das Recht vor, die Buchung zu stornieren, und der Antragsteller muss die Stornogebühren bezahlen.

Geld-zurück-Garantie
Kann Ihr Urlaub aufgrund einer Quarantänepflicht auf nationaler Ebene in Ihrem Urlaubs- oder Herkunftsland nicht stattfinden, garantieren wir Ihnen die Rückerstattung der vollen Reisesumme! Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen! Alternativ können Sie Ihren Urlaub auch auf ein anderes Reiseziel umbuchen. Diese Garantie gilt für Buchungen in der gesamten Saison.

Die Geld-zurück-Garantie gilt nicht für den Fall, dass für Sie oder einer Ihrer Mitreisenden eine Quarantänepflicht aufgrund Ihres Impfstatus gilt.

Aktionsrabatte und Last-Minute-Angebote
Roan behält sich das Recht vor, Rabatte in Form von Last-Minute-Angeboten anzubieten. Die reduzierten Preise gelten für ab dann gebuchte Reisen. Sollte ein von Ihnen gebuchter Urlaub später durch einen Rabatt oder ein Sonderangebot zu einem niedrigeren Preis angeboten werden, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Rabatte gelten nicht für zubuchbare Extras. Für alle Preisnachlässe gilt: Die günstigsten Nächte sind kostenlos und Campingplätze dürfen kombiniert werden.

Frühbucher 2025
Sie können Ihre Buchung bis 31. Januar 2025 kostenlos ändern und stornieren. Bei Änderung Ihrer Buchung gilt der am Tag der Änderung gültige Reisepreis.

Reisesumme
Ein Frühbucherpreis ist nicht gleichbedeutend mit der Tiefstpreisgarantie. Roan behält sich das Recht auf Preisänderungen vor; unsere Preise können sich täglich ändern.

Änderungen durch den Kunden ab dem 01.02.2025 (Buchungen für 2025)
Bis 31. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung kostenlos zu stornieren. Ab dem 1. Februar berechnen wir für stornierte Nächte Stornokosten in Höhe der am Tag der Änderung geltenden Gebühren (siehe „Stornierungen“). Bei Umbuchung auf einen anderen Campingplatz/Unterkunftstyp gilt der am Tag der Umbuchung geltende Preis. Ist die gewünschte Änderung möglich, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder einen anderen Campingplatz/Unterkunftstyp muss im selben Jahr erfolgen. Es ist nicht möglich, den Urlaub auf das nächste Jahr zu verschieben. Eine Verlängerung bzw. Verkürzung Ihres Urlaubs oder die Umbuchung auf einen anderen Campingplatz kann einen Aufpreis bedeuten. Hinweis: Einen Urlaub zu verlängern oder zu verkürzen, ist nicht immer möglich, da unsere Zelte und Mobilheime keine Einzelübernachtungen zulassen.Der gebuchte Zeitraum kann während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz verlängert werden, wenn die Unterkunft auf dem Campingplatz verfügbar ist. Die zusätzlichen Nächte sind vor Ort bei einem unserer Roan-Mitarbeiter abzurechnen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Frühbucherrabatt oder sonstige zu diesem Zeitpunkt geltenden Sonderangebote. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts auf einen anderen Campingplatz oder in eine andere Unterkunft wechseln, kann ein Aufpreis berechnet werden. Ist die neue Unterkunft günstiger als die ursprünglich gebuchte, wird die Differenz nicht erstattet.

Änderungen durch den Kunden ab dem 01.02.2025 (Buchungen für 2025)
Bis zum 1. Februar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung kostenlos zu stornieren. Nach dem 1. Februar berechnen wir eine Stornierungsgebühr für die Nächte, die Sie nicht mehr nutzen möchten. Wir wenden den am Tag der Änderung geltenden Stornierungsprozentsatz an. Wenn Sie auf einen anderen Campingplatz/Unterkunftstyp umbuchen möchten, werden wir den am Tag der Umbuchung gültigen Preis zugrunde legen. Wenn diese Änderung möglich ist, wird sie schriftlich bestätigt. Ein Wechsel auf einen anderen Zeitraum oder einen anderen Campingplatz/Unterkunftstyp muss im selben Jahr erfolgen. Es ist nicht möglich, Ihren Urlaub auf das nächste Jahr zu verschieben. Die Verlängerung, Verkürzung oder der Wechsel auf einen anderen Campingplatz kann zu einem Aufpreis führen. Bitte beachten Sie: Es ist nicht immer möglich, Ihren Urlaub zu verlängern oder zu verkürzen, da unsere Zelte und Mobilheime keine Einzelübernachtungen zulassen. Der gebuchte Zeitraum kann während Ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz verlängert werden, sofern die Unterkunft verfügbar ist. Die Zusatznächte müssen vor Ort mit dem Personal des Campingplatzes abgerechnet werden. Es besteht kein Anspruch auf Frühbucherrabatte oder andere Sonderangebote, die zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts auf einen anderen Campingplatz oder in eine andere Unterkunft wechseln, kann dies zu einer zusätzlichen Gebühr führen. Wir erstatten Ihnen keine Kosten, wenn die Unterkunft billiger ist als die ursprünglich gebuchte.

Reisedokumente
Es liegt in Ihrer Verantwortung, über die für Ihr Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente (auch für Kinder) zu verfügen. Der Reiseanbieter haftet nicht für die Folgen fehlender Reisedokumente.

Reiseunterlagen
Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen 28 Tage vor Reisebeginn per E-Mail, nachdem der vollständige Reisepreis bei uns eingegangen ist. Auf den Reiseunterlagen ist vermerkt, ob Sie einen Voucher ausdrucken und auf Papier vorzeigen müssen oder ob eine digitale Version genügt. Das Vorzeigen der Reiseunterlagen auf dem Smartphone oder Tablet wird nicht von allen Campingplätzen akzeptiert. Ohne gültige Reiseunterlagen kann Ihnen der Zugang zur Unterkunft und/oder zum Campingplatz verweigert werden.

Kaution
Bei Ihrer Ankunft auf dem Campingplatz werden Sie von unserem Campingpersonal gebeten, ein SEPA-Formular auszufüllen. Wenn Sie Ihre Unterkunft sauber und unbeschädigt verlassen, erhalten Sie das Formular zurück, ohne dass dieses eingelöst wird. Haben Sie Ihren Grill vor Abreise nicht gereinigt, behalten wir 25,– € Ihrer Kaution ein. Vor Ihrem Urlaub und während Ihres Aufenthalts erhalten Sie eine SMS mit zusätzlichen Informationen bzgl. Ihres Urlaubs.

Verfügbarkeit der Unterkunft
Ihr Zelt bzw. Mobilheim steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Anreise auf dem Campingplatz bzw. bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung für die nicht genutzte Unterkunft und steht es dem Reiseanbieter frei, die Unterkunft weiter zu vermieten. Sollte Ihre gebuchte Unterkunft nicht verfügbar sein, z. B. aufgrund mangelnden Interesses oder höherer Gewalt, werden Sie unverzüglich informiert. Wenn möglich, bieten wir Ihnen eine gleichwertige Alternative zum gleichen Reisepreis an. Sollten Sie diese Alternative nicht in Anspruch nehmen wollen, werden Ihnen alle gezahlten Beträge unmittelbar erstattet. In diesem Fall ist der Reiseanbieter nicht verpflichtet, einen etwaigen Schaden zu ersetzen.

Endreinigung dazubuchen
Auf einigen Campingplätzen in Kroatien besteht die Möglichkeit, eine Endreinigung zuzubuchen. Die Kosten für diesen Service betragen 75,– € für alle Mobilheime und 60,– € für Bungalowzelte sowie die Lodgezelte Holiday/Woody. Beim Buchen einer Endreinigung bitten wir Sie, keine Lebensmittel in den Schränken und im Kühlschrank zurückzulassen, den Müll zu entsorgen, den Abwasch zu erledigen und ggf. den Grill zu reinigen.

Obligatorische Endreinigung

2024 gilt auf den meisten Campingplätze eine obligatorische Endreinigung, was ggf. bei der Buchung angezeigt wird. Die Kosten (75,– € für Mobilheime und 60,– € für Bungalowzelte und Lodgezelte) und wird bei der Buchung berechnet. Bei der obligatorischen Endreinigung bitten wir Sie, keine Lebensmittel in den Schränken und im Kühlschrank zurückzulassen, den Müll zu entsorgen, den Abwasch zu erledigen und ggf. den Grill zu reinigen.

Campingplätze auf denen Endreinigung verpflichtet ist
Seit 2024 ist auf den meisten Campingplätzen eine obligatorische Endreinigung vorgesehen, die Sie bei der Buchung angeben können. Die Kosten betragen € 75,-. Die Endreinigung für Bungalow- und Lodgezelte beträgt € 60,- und ist bei der Buchung zu bezahlen. Wenn die Endreinigung in Ihrer Buchung enthalten ist, bitten wir Sie, alle Lebensmittel aus den Schränken und dem Kühlschrank zu entfernen, Ihren Abfall zu entsorgen und Ihr Geschirr zu reinigen und abzutrocknen. Wir bitten Sie auch, den Grill nach Gebrauch zu reinigen.

Personenzahl
Alle auf unserer Website angegebenen Preise beziehen sich auf eine 4-Personen-Belegung. Für mehr Personen wird ein Zuschlag erhoben, und zwar:
5. Person 5,– € pro Nacht
6. Person 6,– € pro Nacht
7. und 8. Person jeweils 7,– € pro Nacht

Achtung! Auf einigen Campingplätzen gelten andere Zuschläge:
Bijela Uvala und Zelena Laguna
6. Person: 8,– € pro Nacht

Bijela Uvala, Zelena Laguna, Mediterraneo und La Pierre Verte
7. Person 10,– € pro Nacht

Marina di Venezia
7. Person 12,– € pro Nacht

Pra'delle Torri
Für die 6. Person zahlen Sie einen Zuschlag vor Ort. Die Höhe dieses Zuschlags variiert.
Kinder bis zu 2 Jahren sind frei.
Kinder ab 3 Jahren und Erwachsene zahlen, je nach gebuchtem Zeitraum, einen Zuschlag von 15,– € bis 28,– € pro Nacht.

Maximale Anzahl von Personen
Für optimalen Komfort empfehlen wir eine Höchstzahl von fünf Personen in unseren Zelten und Mobilheimen mit zwei Schlafzimmern und nicht mehr als sechs Personen in unseren Mobilheimen mit drei Schlafzimmern. In Zelten und Mobilheimen mit 2 Schlafzimmern sind maximal sechs Personen erlaubt, in unseren Mobilheimen mit 3 Schlafzimmern – je nach Art der Unterkunft – sieben oder acht Personen. Ausnahmen finden Sie bei den Informationen zu den Unterkünften. Auf einigen Campingplätzen bieten wir Unterkünfte an, die bis zu sieben Personen beherbergen können, jedoch schreibt der Campingplatz pro Unterkunft eine Maximalbelegung von sechs Personen vor. Auf diesen Campingplätzen ist es nicht möglich, für sieben Personen zu buchen. Unser Buchungssystem lässt dies gar nicht erst zu. Es ist nicht erlaubt, mit einem Beistellzelt die maximal zulässige Anzahl von Personen pro Unterkunft zu erhöhen. In einigen Fällen wird für ein Beistellzelt eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese ist vor Ort zu entrichten. Die maximale Größe für ein Beistellzelt beträgt 2,00 x 2,00 Meter. Sie verpflichten sich, die maximal zulässige Personenzahl einzuhalten. Bei der Buchung sind alle Mitreisenden anzugeben.

Die Person, die den Aufenthalt für alle Reisenden bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle von ihr angemeldeten Personen. Bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl kann der Zutritt zur Unterkunft verweigert werden. Roan Camping Holidays übernimmt hierfür keine Haftung.

Auto und Parken
Manchmal ist es nicht möglich, das Auto bei der Unterkunft, sondern nur etwas weiter weg oder auf dem Zentralparkplatz zu parken. Es ist nicht erlaubt, Elektroautos am (Lodge-)Zelt oder Mobilheim aufzuladen. Nutzen Sie hierfür ausschließlich eine entsprechende Ladestation. Bei den hier angebotenen Urlauben gehen wir davon aus, dass Familien mit einem Auto anreisen. Reisen Sie mit mehreren Autos an, kann dies auf einigen Campingplätzen ein Problem darstellen. Eventuelle Zusatzgebühren gehen zu Lasten und auf Risiko des Hauptbuchers.

Nutzung der Unterkunft
Campinggäste verpflichten sich zu einem pfleglichen Umgang und einer zweckentsprechenden Nutzung der zur Verfügung gestellten Unterkünfte. Bei der Ausstattung von Zelten und Mobilheimen sind gelegentliche, nicht wesentliche Abweichungen möglich. Die Stellplätze von Zelten und Mobilheimen können sich in Größe und Form unterscheiden, auch auf demselben Campingplatz. In einigen Fällen ist es nicht möglich, das Vordach des Zeltes zu nutzen. Roan Camping Holidays behält sich das Recht vor, einem Gast Schäden und/oder Verluste am zur Verfügung gestellten Eigentum von Roan Camping Holidays in Rechnung zu stellen. Melden Sie einen Schaden und/oder Verlust umgehend unseren Camping-Mitarbeitern. Diese kümmern sich schnellstmöglich um das Problem.

Bei starken Regenfällen kann es vorkommen, dass das SAT-TV nicht optimal funktioniert. Die neuen Campingplätze in unserem Programm verfügen nicht unbedingt über neue Unterkünfte. Der Reiseveranstalter nimmt keine unbegleiteten Jugendlichen unter 23 Jahren in seinen Unterkünften auf. Der Reiseveranstalter behält sich außerdem das Recht vor, nicht standardisierte Buchungen, insbesondere Gruppenbuchungen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gruppenbuchungen können nur telefonisch vorgenommen werden. Je nach Zusammensetzung und Größe der Gruppe, ihres Alters und des Campingplatzes entscheiden wir, ob wir die Buchung annehmen oder nicht. Unsere Unterkünfte dürfen nur zu Erholungszwecken genutzt werden. Die Unterbringung von Arbeitnehmern ist nicht gestattet.

Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verletzung von Mietern und Nutzern der vom Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Unterkünfte. Die Nutzung eines Schließfachs durch den Campingplatz erfolgt auf Risiko des Mieters, der Reiseanbieter haftet nicht für Diebstahl und Schäden aus den zur Verfügung gestellten Schließfächern/abschließbaren Schränken. Die Nutzer der vom Reiseveranstalter angebotenen Unterkünfte müssen die vom Campingplatzbetreiber auf dem Gelände aufgestellten Verhaltensregeln beachten. Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln behalten sich sowohl der Campingplatz als auch der Reiseveranstalter das Recht vor, den Zugang zum Gelände oder zur Unterkunft zu verweigern. Das Personal des Campingplatzes ist nicht berechtigt, Aussagen über die Haftung des Reiseanbieters zu machen.

Gebrauch der Campingplatzeinrichtungen
In der (Vor-) Früh- und (Spät-) Nachsaison kann der Campingplatzbetreiber gezwungen sein, nicht alle Einrichtungen, wie z.B. das Schwimmbad, die Animation oder die Geschäfte, in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen oder sogar ganz zu schließen, ohne uns darüber zu informieren. Angegebene Anfangs- und Enddaten von z.B. Schwimmbädern und Unterhaltungsangeboten können sich ändern. Badeshorts sind im Schwimmbad nicht immer erlaubt. Auf einigen Campingplätzen ist das Tragen einer Badekappe im Schwimmbad Pflicht. Die Broschüre und unsere Website wurden mit großer Sorgfalt auf der Grundlage der im November 2023 bekannten Daten zusammengestellt. Für geänderte Bedingungen in der Urlaubssaison 2025 können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Wir können auch keine Verantwortung für äußere Einflüsse wie Wetterbedingungen, Bautätigkeiten vor Ort, Ungeziefer, Lärmbelästigung, Betrieb von Campingeinrichtungen (einschließlich Schwimmbad und WIFI und Umstände, für die der Campingplatzbesitzer verantwortlich ist) übernehmen. Für einige Einrichtungen oder Aktivitäten des Campingplatzes kann eine (geringe) Gebühr erhoben werden. Der Reiseanbieter haftet nicht für eventuelle Änderungen des in unseren Mobilheimen empfangenen Programmangebots. Platzierte Fotos und Zeichnungen dienen dazu, einen Eindruck vom Reiseziel und/oder der Unterkunft zu vermitteln. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden. In Fällen, die nicht durch diese Reise- und Buchungsbedingungen abgedeckt sind, entscheidet die Geschäftsleitung. Der Reiseanbieter behält sich das Recht vor, das gesamte dem Reiseanbieter zur Verfügung gestellte Foto- und Videomaterial (per E-Mail oder Facebook oder in welcher Form auch immer) für kommerzielle Zwecke wie Websites, Broschüren usw. zu verwenden.

Mögliche zusätzliche Kosten
Sie zahlen in allen Ländern Kurtaxe. Rechnen Sie mit € 1,00 bis € 1,50 pro Tag und Person. In Kroatien wird eine Anmeldegebühr von € 1,- pro Person erhoben (pro Aufenthalt, nicht pro Tag). Bei diesen Campingplätzen müssen die Kosten für die örtlichen Gebühren bei der Buchung bezahlt werden (die örtlichen Gebühren umfassen Kurtaxe, Gas, Strom und Abfallgebühren). Auf einigen Campingplätzen müssen Sie die Kurtaxe bei der Buchung bezahlen. Wenn sich die Kurtaxe ändert, haben wir das Recht, diese geänderte Steuer an Sie weiterzugeben und Ihnen eine angepasste Bestätigung zu schicken.

Kurzaufenthalte
Für Kurzaufenthalte wird je nach Aufenthaltsdauer und Unterkunftsart ein Aufschlag pro Nacht erhoben. Der Zuschlag ist bereits im bei der Buchung angegebenen Gesamtpreis enthalten.

Haustiere
Haustiere müssen bei der Buchung angemeldet werden. Haustiere sind ausschließlich in unseren Bungalowzelten und Lodgezelten Holiday (und nicht auf allen Campingplätzen) erlaubt. Falls Sie ein Haustier mit in eine Unterkunft oder auf einen Campingplatz nehmen, wo Haustiere nicht erlaubt sind, behält sich der Reiseanbieter das Recht vor, Ihnen den Zutritt zum Campingplatz bzw. zur Unterkunft zu verweigern. Vergessen Sie nicht, den Impfausweis Ihres Haustieres mitzunehmen, da dieser (auf Anfrage) auf dem Campingplatz vorgezeigt werden muss. Die Gebühr für ein Haustier beträgt 9,– € pro Nacht und Tier. Eine Ausnahme ist Camping Le Capanne, wo die Höhe der Gebühr je nach Saison variieren kann und vor Ort zu entrichten ist. Am besten Sie erkundigen sich bei uns nach den aktuellen Preisen.

Wunschplatzgarantie (vormalige Stellplatzgarantie)
Standortpräferenzen können nur für Unterkünfte angegeben werden, für die es nicht möglich ist, einen Vorzugsplatz zu reservieren. Wenn Sie einen speziellen Wunsch für ein Mobilheim oder ein Lodge-Zelt haben, empfehlen wir Ihnen, einen Vorzugsplatz zu buchen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass Ihr Wunsch erfüllt wird, es sei denn, Sie haben einen garantierten oder bevorzugten Stellplatz gebucht. Eine frühzeitige Buchung oder die Tatsache, dass Sie schon seit Jahren mit dem Reiseanbieter unterwegs sind, gibt leider keine Garantie. Wenn ein von Ihnen angegebener Wunsch nicht möglich ist, werden Sie nicht im Voraus informiert. Die Stellplätze auf unserem Campingplatz können sich im Vergleich zum Vorjahr ändern.

Wunschplatzgarantie (ehemals Stellplatzgarantie)
Auf vielen unserer Campingplätze können Sie Ihren Wunschplatz (= eine Unterkunft in Ihrer bevorzugten Lage) buchen. Mit der Buchung eines Wunschplatzes verbringen Sie Ihren Urlaub garantiert in Ihrer Wunschlage auf dem Campingplatz. Für eine Unterkunft mit Wunschplatzgarantie kann nicht gleichzeitig eine Nebeneinander-Garantie gebucht oder ein Wunsch zur bevorzugten Lage angegeben werden. Die Wunschplatzgarantie ist nur für Mobilheime und Lodgezelte auf bestimmten Campingplätzen möglich und auf der jeweiligen Campingplatzseite angegeben. Sollten wir die Garantie in absoluten Ausnahmefällen doch nicht einhalten können, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Wunschplatzkosten zuzüglich 100,– € pro Unterkunft.

Nebeneinander-Garantie
Auf einigen Campingplätzen ist es möglich, eine Nebeneinander-Garantie zu buchen. Diese kostet 30,– € pro Unterkunft (max. 3 Unterkünfte, gleicher Unterkunftstyp, selber Buchungszeitraum). „Nebeneinander“ heißt bei uns auch „(schräg) gegenüber“ und „mit dem Rücken zueinander“. Zwischen den zwei bzw. drei Unterkünften darf keine andere Unterkunft liegen. Wenn wir diese Garantie in Ausnahmefällen nicht einhalten können, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von 120,– € pro Unterkunft.

Beschwerden
Wir geben unser Bestes. Dennoch kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Melden Sie das Problem bitte direkt unseren Roan-Mitarbeitern vor Ort, die dann versuchen werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine annehmbare Lösung zu finden. Wird ein wichtiges Problem Ihrer Ansicht nach dennoch nicht angemessen gelöst, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Agentur, bei der Sie gebucht haben. Sollten Sie mit der angebotenen Lösung nicht zufrieden sein, reichen Sie Ihre Beschwerde bitte innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr schriftlich bei uns ein. Achtung, wenn Sie Ihre Beschwerde beim Ausfüllen unseres Fragebogens benennen, wird sie zwar gelesen, gilt jedoch nicht als offiziell eingereichte Beschwerde. Beschwerden, die nach der 2-Monats-Frist bei uns eingehen, können wir leider nicht mehr bearbeiten. Wird uns das Problem nicht wie oben beschrieben gemeldet, können wir es nachträglich leider nicht mehr bearbeiten.

Nachhaltiger Tourismus
Bei der Auswahl unseres Angebots nehmen wir Rücksicht auf Mensch, Umwelt, Natur und Kultur – damit nicht nur Sie eine schöne Zeit haben, sondern auch künftige Generationen in den Genuss attraktiver Reiseziele kommen. Ganz gleich, ob Sie im Urlaub unberührte Natur genießen, in die lokale Kultur eintauchen, neue Leute kennenlernen oder lokale Spezialitäten probieren: Gemeinsam sorgen wir für Urlaub, der zu besseren Orten und schöneren Erlebnissen beiträgt. Dabei leisten wir einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung am Urlaubsziel. Für Sie als Urlauber ebenso wie für die Einheimischen. Kampf gegen Kindesmissbrauch, auch im Ausland! Wir unterstützen ANVR und ECPAT – Defence for Children aktiv im Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern Urlaubsländern. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns wachsam zu sein und einen Verdacht auf Kindesmissbrauch unter nicht wegsehen zu melden, auch wenn dieser im Ausland begangen wird! Nähere Informationen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchs erhalten Sie beim Reiseanbieter.

Zu guter Letzt ...
Der Urlaub in unserer Broschüre und auf unserer Website – so luxuriös und komfortabel er auch sein mag –, ist und bleibt Campingurlaub. Insbesondere Personen, die noch nie Urlaub auf einem Campingplatz gemacht haben, sollten sich bewusst sein, dass unsere Campingplätze in den Monaten Juli und August im Allgemeinen ausgebucht sind. Wenn Sie im Urlaub vor allem Ruhe und Abgeschiedenheit suchen, empfehlen wir Ihnen, diese Monate zu meiden. Ein Urlaub im Ausland bedeutet auch andere Menschen und Sitten, eine andere Kultur sowie andere Normen und Werte. So hält man in mediterranen Ländern zur Mittagszeit häufig Siesta, wobei z. B. Schranken und Schwimmbad geschlossen sind. Stellen Sie darauf ein, dass das WLAN in den Mittelmeerländern langsamer sein kann, als Sie von zu Hause gewohnt sind, und dass auf vielen Campingplätzen die Klimaanlage durch Einstecken des Mobilheimschlüssels eingeschaltet wird. All das sollten Sie bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Bei akuter Gefahr (z. B. Gasgeruch) haben Wartungstechniker oder externe Firmen zu Wartungszwecken jederzeit Zutritt zur Roan-Unterkunft. Für evtl. erforderliche Impfungen sind Sie selbst verantwortlich.